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Was bringt ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für Ihr Unternehmen?

Ein Energieaudit DIN EN 16247-1 verschafft Unternehmen einen glasklaren Überblick über ihre tatsächlichen Energieflüsse. Wer denkt, es gehe nur um Zahlen, liegt daneben: Die systematische Analyse deckt oft überraschende Schwachstellen auf, die im Alltag schlicht untergehen. So können etwa ineffiziente Kompressoren, falsch eingestellte Druckluftanlagen oder veraltete Beleuchtungssysteme zu echten Kostenfallen werden.

Mit einem professionellen Audit lassen sich diese Verluste sichtbar machen und direkt beziffern. Das eröffnet Ihnen nicht nur die Chance, gezielt und nachweisbar Energiekosten zu senken, sondern auch die Umweltbilanz Ihres Betriebs zu verbessern. Die Ergebnisse des Audits liefern zudem eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Investitionen – etwa in moderne Technik oder Automatisierungslösungen.

Ein oft unterschätzter Vorteil: Die Dokumentation aus dem Audit ist bei der Beantragung von Fördermitteln oder steuerlichen Vorteilen bares Geld wert. Sie dient als Nachweis gegenüber Behörden und Förderstellen. Wer clever ist, nutzt die Erkenntnisse aus dem Audit, um gezielt Förderprogramme zu kombinieren und so die eigene Liquidität zu schonen.

Ein weiterer Pluspunkt, der selten auf den ersten Blick auffällt: Die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen steigert nicht nur die Effizienz, sondern erhöht auch die Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen, die ihre Energiekosten im Griff haben, können flexibler auf Marktveränderungen reagieren und sind für Ausschreibungen oft besser aufgestellt.

Und noch ein Gedanke: Die Transparenz, die ein Energieaudit schafft, wirkt sich positiv auf das Image aus. Immer mehr Kunden und Geschäftspartner achten auf nachhaltiges Wirtschaften. Ein dokumentiertes Audit nach DIN EN 16247-1 ist ein handfestes Argument im Wettbewerb um Aufträge und Partnerschaften.

Wer muss ein Energieaudit DIN EN 16247-1 durchführen – Pflicht oder Empfehlung?

Die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 trifft Unternehmen, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gelten. Das ist gesetzlich in § 8 EDL-G geregelt und basiert auf der EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU. Entscheidend sind die Schwellenwerte: Wer mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigt, mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder über 43 Millionen Euro Bilanzsumme aufweist, fällt in die Auditpflicht.

  • Bagatellgrenze: Liegt der jährliche Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh, entfällt die Pflicht – unabhängig von der Unternehmensgröße.
  • Managementsystem-Ausnahme: Unternehmen mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder einem Umweltmanagementsystem nach EMAS sind von der Auditpflicht befreit, müssen dies aber dem BAFA melden.
  • KMU-Status: Wer die KMU-Kriterien erfüllt, ist nicht verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Dennoch kann es sich lohnen, etwa für steuerliche Vorteile oder Förderprogramme.
  • Fristen: Das erste Audit war zum 5. Dezember 2015 fällig, danach ist alle vier Jahre eine Wiederholung vorgeschrieben.
  • Nachweispflicht: Das Ergebnis oder die Befreiung muss spätestens zwei Monate nach Abschluss elektronisch beim BAFA eingereicht werden.

Unternehmen, die gegen die Auditpflicht verstoßen, riskieren Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Das BAFA kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung. Wer sich unsicher ist, ob die Pflicht zutrifft, sollte die Kriterien regelmäßig prüfen, da sich Mitarbeiterzahlen oder Umsätze ändern können. Für KMU bleibt das Audit freiwillig, bringt aber Vorteile wie Zugang zu Fördermitteln oder steuerlichen Erleichterungen.

So läuft ein Energieaudit im Mittelstand konkret ab

Ein Energieaudit DIN EN 16247-1 im Mittelstand startet mit einer klaren Festlegung von Zielen, Verantwortlichkeiten und dem genauen Geltungsbereich. Schon zu Beginn wird ein Auditteam bestimmt, das gemeinsam mit dem externen Energieauditor alle notwendigen Daten und Unterlagen zusammenträgt.

Nach einer Auftaktbesprechung, in der der Ablauf und der Zeitplan abgestimmt werden, folgt die Datenerfassung. Hierbei werden sämtliche Betriebsdaten, Verbrauchswerte und relevante Einflussgrößen systematisch gesammelt. Im Mittelstand bedeutet das oft: Zählerstände, Produktionsdaten, Lastprofile und technische Dokumentationen werden geprüft und aufbereitet.

Ein Pflichtpunkt ist die Vor-Ort-Begehung. Der Auditor verschafft sich direkt im Betrieb einen Eindruck von Anlagen, Gebäuden und Prozessen. Dabei werden Energieflüsse verfolgt, Betriebsabläufe analysiert und mögliche Schwachstellen identifiziert. Mindestens 90% des Gesamtenergieverbrauchs müssen dabei abgedeckt werden.

Im Anschluss erfolgt die Datenanalyse. Hierbei werden Verbrauchsprofile erstellt, Einsparpotenziale berechnet und Maßnahmenvorschläge entwickelt. Im Mittelstand kommen oft praxisnahe Ansätze zum Einsatz, wie die Bewertung von Leckagen in Druckluftsystemen oder die Analyse von Schichtzeiten und Lastspitzen.

Die Ergebnisse werden in einem Auditbericht dokumentiert. Dieser enthält nicht nur eine Übersicht der Energieeinsätze, sondern auch konkrete Maßnahmenvorschläge mit Wirtschaftlichkeitsbewertung. Prioritäten werden gesetzt, damit die Geschäftsleitung gezielt entscheiden kann, welche Verbesserungen umgesetzt werden.

Zum Abschluss findet eine Besprechung statt, in der der Auditor die Ergebnisse präsentiert und offene Fragen klärt. Der Bericht muss spätestens zwei Monate nach Abschluss elektronisch beim BAFA eingereicht werden. Wer mehrere Standorte betreibt, kann das Multi-Site-Verfahren nutzen, um den Aufwand zu reduzieren.

Anerkennung und Förderung für das Energieaudit: Was müssen Sie wissen?

Die Förderung eines Energieaudits DIN EN 16247-1 ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) attraktiv. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt KMU mit bis zu 6.000 € pro Audit, was bis zu 80 % der Beratungskosten abdeckt. Unternehmen mit sehr niedrigen Energiekosten (≤ 10.000 €/Jahr) erhalten maximal 1.200 €. Auch Nicht-KMU mit geringem Energieverbrauch (≤ 500.000 kWh/a) können eine Förderung beantragen.

Für die Anerkennung des Audits ist entscheidend, dass es von einem BAFA-gelisteten Energieauditor durchgeführt wird. Nach Abschluss muss das Audit spätestens zwei Monate später online beim BAFA gemeldet werden. Das gilt auch, wenn Sie die Bagatellschwelle nutzen. Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Jahresverbrauch und bestehendem Managementsystem oder aktuellem Audit müssen zusätzlich Umsetzungspläne für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen erstellen, durch unabhängige Experten prüfen lassen und veröffentlichen.

Wird gegen die Melde- oder Auditpflicht verstoßen, drohen Bußgelder bis zu 50.000 €. Das BAFA kontrolliert die Einhaltung stichprobenartig und fordert im Zweifel Nachweise elektronisch an. Wichtig: Die Förderfähigkeit ist an die Einhaltung aller Fristen und die vollständige Dokumentation gebunden.

  • Förderantrag vor Beginn des Audits stellen
  • Nur qualifizierte Auditoren beauftragen
  • Auditbericht und Meldebestätigung sorgfältig aufbewahren
  • Bei Pflicht zur Veröffentlichung: Umsetzungspläne öffentlich zugänglich machen

Die BAFA-Förderung macht das Energieaudit DIN EN 16247-1 für viele Unternehmen finanziell attraktiv und sichert gleichzeitig die Anerkennung gegenüber Behörden und Förderstellen.

Praxisbeispiel aus dem Bereich Druckluft: Wie ein Audit Einsparungen ermöglicht

Ein Druckluft-Audit ist für viele Unternehmen ein echter Gamechanger, wenn es um Energieeinsparungen und Betriebssicherheit geht. In der Praxis zeigt sich: Gerade in der Industrie schlummern im Druckluftsystem oft versteckte Kostenfresser. Ein Beispiel aus dem Mittelstand macht das deutlich.

Bei einem Maschinenbauunternehmen mit mehreren Produktionslinien wurde ein umfassendes Druckluft-Audit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt. Zunächst analysierten Experten systematisch die gesamte Druckluftanlage – von der Erzeugung bis zur Nutzung. Dabei kamen mobile Messgeräte zum Einsatz, die Druck, Durchfluss, Temperatur und Stromverbrauch lückenlos aufzeichneten.

  • Schon nach wenigen Tagen zeigte die Auswertung: Leckagen verursachten fast 25 % des gesamten Druckluftverlusts. Diese waren mit bloßem Auge nicht zu erkennen, führten aber zu unnötig hohen Stromkosten. Nur mit einem Leckagemanagement konnten diese Druckluftverluste erkannt werden.
  • Die Kompressoren liefen im Dauerbetrieb, obwohl der tatsächliche Bedarf deutlich schwankte. Das führte zu ineffizientem Energieeinsatz und vorzeitigem Verschleiß. Mit dem AnalyzAir® wurde dieses Potenzial aufgedeckt.
  • Auch die Steuerungstechnik war veraltet. Die Experten empfahlen, auf eine moderne, bedarfsgerechte Steuerung umzurüsten.

Nach Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen – gezielte Leckagebeseitigung, Optimierung der Kompressoreinstellungen und Einführung einer neuen Steuerung – sank der Energieverbrauch der Druckluftanlage um über 30 %. Die Investitionen amortisierten sich innerhalb eines Jahres. Gleichzeitig verbesserte sich die Produktionssicherheit, da unerwartete Druckabfälle und Maschinenstillstände ausblieben.

Das Audit zeigte außerdem: Durch regelmäßige Wartung und die richtige Auslegung der Anlage kann die Lebensdauer der Maschinen deutlich verlängert werden. Im vorliegenden Fall stieg die erwartete Nutzungsdauer der Kompressoren von unter fünf auf über 15 Jahre.

Fazit: Ein Druckluft-Audit nach DIN EN 16247-1 deckt systematisch Schwachstellen auf, spart bares Geld und sorgt für einen nachhaltigeren, sicheren Betrieb – und das ohne Produktionsunterbrechung.

Modernisierung durch digitale Audittechnologien: Effizienzsteigerung im Fokus

Die Modernisierung von Energieaudits durch digitale Technologien verändert die Art, wie Unternehmen Einsparpotenziale erkennen und umsetzen. Digitale Tools wie Energiemanagement-Software und KI-gestützte Analyseplattformen ermöglichen eine kontinuierliche, automatisierte Erfassung und Auswertung von Verbrauchsdaten. So lassen sich komplexe Energieflüsse in Echtzeit überwachen und Optimierungsmöglichkeiten sofort identifizieren.

  • Automatisierte Datenerfassung: Intelligente Sensoren und Messsysteme sammeln präzise Daten zu Strom, Gas, Wärme und Druckluft. Die lückenlose Dokumentation erleichtert die spätere Analyse und spart Zeit bei der Auditvorbereitung.
  • Softwaregestützte Analyse: Plattformen wie der AnalyzAir® bieten übersichtliche Dashboards, die Auffälligkeiten und Abweichungen im Energieverbrauch visualisieren. So werden ineffiziente Prozesse, Leerlaufzeiten oder ungewöhnliche Lastspitzen schnell sichtbar.
  • Handlungsempfehlungen in Echtzeit: Moderne Systeme schlagen auf Basis der Analyse konkrete Maßnahmen vor – etwa zur Optimierung von Schichtzeiten, zur Steuerung von Kompressoren oder zur Vermeidung von Leckagen.
  • Integration ins Energiemanagement: Die gewonnenen Daten lassen sich direkt in bestehende Energiemanagementsysteme (z. B. nach DIN EN ISO 50001) einbinden. Das vereinfacht die Dokumentation und unterstützt die Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Digitale Auditberichte bieten eine klare, nachvollziehbare Darstellung aller Energieflüsse und Maßnahmen. Das erleichtert die Kommunikation mit Förderstellen und Behörden.

Durch den Einsatz digitaler Audittechnologien verkürzt sich der gesamte Auditprozess erheblich. Unternehmen profitieren von schnelleren Ergebnissen, einer höheren Datenqualität und nachhaltigen Effizienzsteigerungen. Die Modernisierung macht Energieaudits nicht nur einfacher, sondern auch wirtschaftlich attraktiver.

Energieberatung Mittelstand: Weiterbildung und richtige Expertenauswahl

Die Energieberatung Mittelstand gewinnt immer mehr an Bedeutung, weil steigende Energiekosten und neue Klimaschutzvorgaben Unternehmen unter Druck setzen. Wer im Mittelstand eine professionelle Beratung sucht, sollte auf die Qualifikation der Experten achten. Nur gelistete Energieberater, die regelmäßig Fortbildungen absolvieren, dürfen geförderte Beratungen durchführen.

  • Das Bundesministerium für Wirtschaft fördert die Beratung mit bis zu 80 % der Kosten. Für KMU sind Zuschüsse bis zu 3.000 € möglich.
  • Tagessätze für qualifizierte Energieberater liegen meist deutlich über 800 €. Die Kosten für ein komplettes Audit bewegen sich je nach Größe und Komplexität des Betriebs zwischen 2.000 € und 10.000 €.
  • Eine anerkannte Fortbildung für Energieberater im Mittelstand umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten (je 8 UE zu Energieaudit und Anlagentechnik). Zusatzqualifikationen wie der Zertifikatslehrgang zur Anwendung der DIN V 18599 (80 UE) oder ein Ergänzungstag für KMU (8 UE) verbessern die Beratungsqualität und sichern die BAFA-Anerkennung.
  • Lehrgangskosten variieren je nach Anbieter: 1.530 € (Frühbucher), 1.700 € (Mitglieder), 2.000 € (externe Teilnehmer).
  • Empfehlenswert ist die Auswahl eines Beraters, der nachweislich Erfahrung mit Querschnittstechnologien wie Druckluft, Antrieben oder Pumpen besitzt und sich mit nachhaltiger Nutzenergieerzeugung auskennt.
  • Die BAFA-Expertenliste bietet eine zuverlässige Orientierung bei der Suche nach qualifizierten Fachleuten.

Wer auf eine fundierte Weiterbildung und die richtige Expertenauswahl setzt, profitiert von maßgeschneiderten Lösungen, optimaler Fördermittelberatung und einer nachweislich höheren Einsparquote. Weitere Details und aktuelle Termine finden Sie direkt beim BMWi oder BAFA.

Fazit: Pflicht erfüllen und Chancen nutzen – das Energieaudit als Mehrwert

Ein Energieaudit DIN EN 16247-1 ist längst mehr als eine reine Formalität. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht nur abarbeitet, sondern gezielt nutzt, profitiert von handfesten Vorteilen. Die aktuellen Regelungen verlangen von Unternehmen mit hohem Energieverbrauch ab 2023 nicht nur regelmäßige Audits, sondern auch veröffentlichte Umsetzungspläne und – ab bestimmten Schwellenwerten – ein verpflichtendes Managementsystem. Damit wird das Audit zum strategischen Steuerungsinstrument für nachhaltige Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit.

  • Durch die strukturierte Analyse erhalten Unternehmen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Investitionen und Modernisierungen.
  • Die Ergebnisse sind direkt nutzbar für die Erfüllung neuer Nachhaltigkeitsanforderungen wie der CSRD-Berichtspflicht oder branchenspezifischer Zertifizierungen.
  • Ein professionell dokumentiertes Audit verbessert die Position bei Kreditverhandlungen, da Banken zunehmend Wert auf Energieeffizienz und Transparenz legen.
  • Die Einbindung von Mitarbeitenden in den Auditprozess fördert ein Bewusstsein für Energieeffizienz im gesamten Unternehmen und steigert die Akzeptanz für Veränderungen.
  • Regelmäßige Audits helfen, sich frühzeitig auf neue gesetzliche Anforderungen einzustellen und Bußgelder zu vermeiden.

Wer das Energieaudit als Chance zur Weiterentwicklung versteht, sichert sich nicht nur Fördermittel und Steuererleichterungen, sondern schafft die Basis für eine zukunftsfähige, nachhaltige Unternehmensstrategie. Die Pflicht wird so zum echten Mehrwert – wirtschaftlich, ökologisch und im Wettbewerb.


FAQ: Das Wichtigste rund um das Energieaudit DIN EN 16247-1

Für welche Unternehmen ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 gesetzlich verpflichtend?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist Pflicht für Unternehmen, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gelten und deren jährlicher Energieverbrauch über 500.000 kWh liegt. Geregelt ist dies im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Wer ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (z.B. ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) betreibt, kann sich von der Auditpflicht befreien lassen.

Welche Vorteile bietet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für Unternehmen?

Das Audit ermöglicht es, Energieflüsse systematisch zu analysieren, Einsparpotenziale sichtbar zu machen und konkrete Maßnahmen zur Energieeffizienz berechnen zu lassen. Damit können Unternehmen nicht nur ihre Energiekosten senken, sondern auch ihre Umweltbilanz verbessern, gezielt Fördermittel beantragen und ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern.

Wie läuft ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ab?

Das Audit beginnt mit einer Auftaktbesprechung, gefolgt von der Datensammlung, einer Begehung vor Ort, Analyse der Energieverbräuche und Identifikation von Einsparpotenzialen. Abschließend stellt der Auditor einen Bericht mit Maßnahmenempfehlungen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen zur Verfügung, der der Geschäftsleitung präsentiert und beim BAFA eingereicht wird.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für ein Energieaudit?

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung durch das BAFA erhalten. Die Bezuschussung beträgt bis zu 80% der Auditkosten, maximal 6.000 Euro pro Audit für KMU. Der Förderantrag muss vor Auditbeginn gestellt und die Durchführung von einem BAFA-gelisteten Energieauditor übernommen werden.

Wie profitieren Unternehmen von modernen Technologien im Auditprozess?

Digitale Mess- und Analysesysteme wie KI-gestützte Plattformen ermöglichen eine automatisierte Auswertung der Energiedaten, decken Einsparpotenziale in Echtzeit auf und steigern die Präzision beim Audit. Dadurch wird der gesamte Prozess effizienter, transparenter und bietet nachhaltige Vorteile für das Energiemanagement.

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